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   VG Hamburg, 10.06.2022 - 5 E 2299/22   

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VG Hamburg, 10.06.2022 - 5 E 2299/22 (https://dejure.org/2022,14309)
VG Hamburg, Entscheidung vom 10.06.2022 - 5 E 2299/22 (https://dejure.org/2022,14309)
VG Hamburg, Entscheidung vom 10. Juni 2022 - 5 E 2299/22 (https://dejure.org/2022,14309)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 54 Abs 1 S 1 Nr 13 FahrlG 2018, § 68 Abs 1 Nr 13 FahrlG 2018, § 4b Abs 1b S 1 FahrschAusbO 2012, § 4b Abs 1b S 2 FahrschAusbO 2012, Art 12 Abs 1 GG
    Erfolgloser Eilantrag auf Erteilung des theoretischen Fahrunterrichts in digitaler Form (auch) nach dem 31. Mai 2022

  • JurPC

    Einstweiliger Rechtsschutz zur Erteilung von theoretischem Fahrunterricht in digitaler Form

  • VG Hamburg PDF

    Erfolgloser Eilantrag einer Fahrschulbetreiberin auf Einräumung der Möglichkeit, theoretischen Fahrunterricht in digitaler Form zu erteilen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus VG Hamburg, 10.06.2022 - 5 E 2299/22
    Denn Art. 12 Abs. 1 GG umfasst keinen Anspruch auf Erfolg im Wettbewerb und auf Sicherung künftiger Erwerbsmöglichkeiten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.6.2002, 1 BvR 558/91, juris Rn. 43).
  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Hamburg, 10.06.2022 - 5 E 2299/22
    Soweit nach § 80 Abs. 1 Satz 2 GG Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetz bestimmt werden müssen, ist diesem Erfordernis bereits dann genüge getan, wenn sich die gesetzlichen Vorgaben mit Hilfe allgemeiner Auslegungsregeln erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte des (gesamten) Gesetzes ermitteln lassen (BVerfG, Urt. v. 19.9.2018, 2 BvF 1/15, 2 BvF 2/15, BVerfGE 150, 1, juris Rn. 203).
  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus VG Hamburg, 10.06.2022 - 5 E 2299/22
    An letzterer fehlt es, wenn dem Betroffenen Umstände bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt waren, die eine Änderung der Verwaltungspraxis rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.4.1997, 3 C 6/95, juris Rn. 30 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus VG Hamburg, 10.06.2022 - 5 E 2299/22
    Entwickeln sich Spezialberufe, die auf kleine und einfach zu beherrschende Ausschnitte anderer Tätigkeiten mit festgelegtem Berufsbild beschränkt sind, so ist deren Verbot nur erforderlich, wenn dieses der Abwehr schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut dient (BVerfG, Beschl. v. 29.10.1997, 1 BvR 780/87, BVerfGE 97, 12, juris Rn. 101).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Hamburg, 10.06.2022 - 5 E 2299/22
    Hierzu hat dieser die behaupteten, den Anordnungsanspruch und den Anordnungsgrund begründenden, Tatsachen so darzulegen, dass das Gericht von ihrer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausgehen kann (BVerfG, Beschl. v. 29.7.2003, 2 BvR 311/03, juris Rn. 16).
  • OVG Hamburg, 06.07.2018 - 3 Bs 97/18

    Eilantrag gegen die Untersagung der Abschiebung; Umstellung des Antrages nach

    Auszug aus VG Hamburg, 10.06.2022 - 5 E 2299/22
    Dies setzt hohe Erfolgsaussichten, also eine weit überwiegende Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs in der Hauptsache, sowie schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile im Falle des Abwartens in der Hauptsache voraus (OVG Hamburg, Beschl. v. 6.7.2018, 3 Bs 97/18, juris Rn. 35 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.03.1964 - 1 BvR 371/61

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 36 Abs. 2 AMG

    Auszug aus VG Hamburg, 10.06.2022 - 5 E 2299/22
    Während einer spezialisierten Berufsausbildung, die über die Vermittlung üblicher Branchenkenntnisse hinausgeht, indizielle Bedeutung zukommt, ist der ganze Zuschnitt der Berufstätigkeit von größerer Bedeutung (BVerfG, Urt. v. 4.3.1964, 1 BvR 371/61, 1 BvR 373/61, BVerfGE 17, 269, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 12.07

    Laufbahn; Eignung; Verwaltungspraxis; Selbstbindung.

    Auszug aus VG Hamburg, 10.06.2022 - 5 E 2299/22
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann eine Ermessensbindung in Gestalt einer rein tatsächlichen Verwaltungspraxis jedoch - ohne Verstoß gegen Vertrauensschutzgesichtspunkte - aus sachgerechten Erwägungen für die Zukunft geändert werden, auch wenn die Betroffenen gegenüber der bisherigen Praxis benachteiligt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.6.2007, 1 WB 12/07, juris Rn. 29 m.w.N.).
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